Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Willkommen bei der Tennisschule und Sport Wenk GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen: Alle Angebote unserer Tennisschule und der Sport Wenk GmbH stehen Ihnen zur Auswahl frei. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Trainings- oder Leistungsbetrags, sowie einer Zusage für den entsprechenden Trainingstermin seitens der Tennisschule oder der Sport Wenk GmbH. Nach Zahlungseingang wird Ihre Anmeldung umgehend bearbeitet und Sie erhalten ein schriftliches Angebot für das gebuchte Training. Sollten im weiteren Verlauf Änderungen notwendig werden, stimmen wir gemeinsam einen alternativen Termin ab. Generell ist es ratsam Trainings drei Monate vor dem Begin der jeweiligen Saison zu buchen.

Stornierungsbedingungen bei höherer Gewalt: Bei Ausfall eines Trainings aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Buchung zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt. In solchen Fällen bemühen wir uns, das Training zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Entscheidungsrecht: Die Entscheidungen bezüglich des Trainingsinhalts und -ablaufs liegen ausschließlich bei der Tennisschule und der Sport Wenk GmbH. Wir sind stets bemüht, ein qualitativ hochwertiges und individuell abgestimmtes Trainingsprogramm zu bieten.

Angebotsgrenzen und Reaktionspflicht: Unsere Trainingsangebote sind begrenzt. Wir empfehlen eine zeitnahe Anmeldung, um Ihren Platz zu sichern. Eine verpflichtende Annahme von Anfragen besteht nicht. Bitte seien Sie verständnisvoll, wenn nicht alle Anfragen zeitnah beantwortet werden könne.

Ausfallbedingungen: Bei Ausfall von Trainingseinheiten durch höhere Gewalt, Krankheit oder Schließung der Spielstätten werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt oder die Trainingszeit an einem anderen Trainingstag entsprechend verlängert. Gruppentrainings werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Preislage in Einzeltrainings umgewandelt, sofern nötig. Eine Rückerstattung von Beiträgen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Besondere Bedingungen für Trainingscamps und Auslandsaufenthalte: Bei Stornierung nach dem letztmöglichen Anmeldedatum für Trainingslager oder Camps mit Auslandsaufenthalt werden Stornierungskosten in Höhe von 100% des Gesamtbetrags fällig. Wir raten zum selbständigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um finanzielle Verluste im Stornierungsfall zu vermeiden.

Wetter- und außergewöhnliche Bedingungen: Bei wetterbedingtem oder anderweitig unvermeidbarem Ausfall von Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Alternativtermine werden nach Möglichkeit angeboten, jedoch besteht kein Anspruch auf mehr als zwei Ersatztermine.

Zusätzliche Angebote und Serviceleistungen:

Individuelles Coaching: Neben Gruppentrainings bieten wir maßgeschneiderte Einzeltrainingseinheiten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.

Trainingsanalyse: Mit modernen Technologien führen wir detaillierte Analysen Ihrer Spieltechnik durch, um gezielte Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

Gesundheit und Fitness: Unsere Programme umfassen auch Fitness- und Gesundheitsberatung, um Ihre körperliche Verfassung optimal auf das Tennisspiel abzustimmen.

Community Events: Wir organisieren regelmäßige Veranstaltungen und Turniere, um die Gemeinschaft zu stärken und unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten in einem wettbewerbsorientierten Umfeld zu testen.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Tennisschule begrüßen zu dürfen und gemeinsam Ihre Tennisfähigkeiten zu entwickeln und zu fördern.

Zusätzliche Punkte, die ebenfalls teil der Allgemeinen Geschäftsbedingung sind:

Haftungsbeschränkung: Die Teilnahme an allen Kursen und Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Die Tennisschule und/oder Sport Wenk GmbH haften nicht für personenbezogene Schäden, Verluste oder Verletzungen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten seitens der Schule zurückzuführen. Dies gilt auch für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände.

Verhaltensregeln: Wir erwarten von allen Teilnehmern ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten innerhalb der Anlage und während der Kurse. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher kosten oder Erstattung jeglicher Folgekosten besteht.

Gesundheitserklärung: Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Training bestehen. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

Datenschutzerklärung: Persönliche Daten der Teilnehmer werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt und nur für interne Zwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung erfolgt nicht.

Änderung der AGB: Die Tennisschule behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Änderungen werden wirksam, sobald sie auf unserer Webseite veröffentlicht oder Ihnen anderweitig mitgeteilt wurden.

Geistiges Eigentum: Alle bereitgestellten Trainingsmaterialien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht außerhalb der Trainings verwendet werden. Dies gilt auch für Fotos und Videos, die im Rahmen der Kurse entstehen. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass während des Trainings, zur Verwendung im Training Fotos und/oder Videos gemacht werden können, auf denen sie zu sehen sind. Diese Fotos werden zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht.

Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern und der Tennisschule gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Tennisschule.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben.