Alle Angebote der Tennisschule und der Sport Wenk GmbH sind freibleibend und können ohne Nennung eines Grundes abgelehnt werden. Erst durch die Bezahlung des Trainingsbetrages oder anderweitig abgemachten Leistungsbetrages wird die Anmeldung bearbeitet und ein Trainingsangebot schriftlich versandt. Sollte im späteren Verlauf eine Trainingsmaßnahme nicht möglich sein, wird ein neuer Termin vereinbart.
Bei einer durch höhere Gewalt entstehenden Nichtnutzungsmöglichkeit einer bereits gebuchten Trainingsmassnahme entsteht kein Recht auf Erfüllung oder Buchung derselben zum jeweiligen Zeitpunkt. Training wird in diesem Falle zu einem anderen Zeitpunkt angeboten.
Die Tennisschule und Sport Wenk GmbH sind alleinig entscheidungsberechtigt zu jeglichen Inhalten.
Die Angebote sind begrenzt. Eine Reaktionspflicht besteht in keinem Falle.
Aufgrund von höherer Gewalt und oder Schließung von Außen oder Hallenplätzen ausfallende Trainingseinheiten werden immer nachgeholt oder die Saison entsprechend verlängert. Gruppenstunden werden entsprechend der Rechtslage angepasst, d.h. in Einzeltrainings umgewandelt. Ein Recht auf Rückzahlung jeglicher Beträge besteht nicht.
Zusätzlich bei Auslandsaufenthalten gilt:
Stornierungskosten ab letztem Anmeldedatum 100% des Gesamtbetrages.
Wir empfehlen den Abschluss einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung
Für durch wetterbedingte, durch höhere Gewalt oder andere Gründe, entstehende Nichtausführbarkeit von Trainingsmaßnahmen entsteht niemals ein Recht auf Rückzahlung. Die Trainingsmaßnahmen werden dann in der Woche nachgeholt oder zu einem späteren, abzumachenden Zeitpunktes.